TIR referiert an der Uni Zürich und ist Gesprächsgast auf DRS 1
Der Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), Gieri Bolliger, referierte am 5. Dezember 2012 an der Universität Zürich über die Rechtslage beim Schutz der Tierwürde. Tags darauf war er zudem Gast in der Radiosendung "Treffpunkt" auf DRS 1 zum Thema Tierquälerei.
07.12.2012
Diesen Herbst findet an der Universität Zürich eine interdisziplinäre Vortragsreihe zum Thema "Würde der Kreatur – Ethische und rechtliche Perspektiven" statt (siehe Newsmeldung vom 9.10.2012). In diesem Rahmen hielt TIR-Geschäftsleiter Dr. Gieri Bolliger am 5. Dezember ein ausführliches Referat mit dem Titel "Rechtlicher Schutz der Tierwürde – Status quo und Zukunftsperspektiven". Im Vortrag ging es insbesondere darum, was unter der Tierwürde juristischer Sicht zu verstehen ist und wie sie durch die Verfassung und die Tierschutzgesetzgebung geschützt wird.
Bolliger machte darauf aufmerksam, dass eine Rechtsprechung zum Begriff der Tierwürde noch weitgehend fehle. Er wies aber vor allem auch darauf hin, dass im Würdekonzept grosses Potenzial für die Weiterentwicklung des Tierschutzrechts liege. Im Anschluss an das Referat fand eine lebhafte Diskussion statt, zu der das zahlreich erschienene Publikum mit Fragen und Wortmeldungen massgeblich beitrug. Die PowerPoint-Präsentation des Vortrags können Sie hier abrufen.
Am 6. Dezember war Gieri Bolliger zudem Live-Gast im "Treffpunkt" Schweizer Radios DRS 1. Die von Dani Fohrler moderierte Sendung widmete sich dem Thema "Tierquälerei – wo beginnt sie und was kann man dagegen tun?".
Während fast zwei Stunden wurden verschiedene Aspekte des
strafrechtlichen Tierschutzes diskutiert und der Begriff der
Tierquälerei anhand konkreter Beispiele erläutert. Das Gespräch drehte
sich nicht nur um "klassische" Tierquälerei-Themen wie Misshandlungen
oder Vernachlässigungen von Tieren, sondern beispielsweise auch um den
Schutz der Tierwürde, übersteigerte Tierliebe, Qualzuchten oder das
Tabuthema Zoophilie (Sexualität mit Tieren). Immer wieder wurde auch die
Zuhörerschaft mit einbezogen, die sich per E-Mail oder Telefon äussern
konnte. Den vollständigen Beitrag hören Sie hier.