TIR-Gutachten belegt Rechtmässigkeit eines Delfin-Importverbots
Gemäss einem von der Conny-Land AG in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten soll ein allfälliges Importverbot für Delfine rechtswidrig sein. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigt in einer ausführlichen Stellungnahme hierzu auf, dass ein entsprechendes Einfuhrverbot nicht nur aus Gründen des Tierschutzes geboten, sondern auch rechtskonform wäre. Der Nationalrat wird am 29. Mai über die Frage befinden.
23.05.2012
Nachdem sich in der Frühlingssession der Nationalrat für ein Halteverbot und der Ständerat für ein Importverbot für Delfine und andere Walartige (Cetaceen) ausgesprochen hatten (siehe Newsmeldungen vom 13. und 14. März 2012), gab die Conny-Land AG bei Frau Prof. Dr. iur. Isabelle Häner ein Rechtsgutachten in Auftrag, in dem die Rechtmässigkeit dieser Massnahmen untersucht werden sollte. Frau Prof. Häner kommt darin zum Schluss, entsprechende Verbote wären innerhalb des Tierschutzgesetzes systemwidrig und widersprächen dessen Gesetzeszweck. Ausserdem würden sie verschiedene verfassungsmässige Rechte verletzen.
In einer ausführlichen Stellungnahme zum Conny-Land-Gutachten weist die TIR nun nach, dass aus rechtlicher Sicht nichts gegen ein Delfinimportverbot spricht. Eine solches stünde sowohl mit der Tierschutzgesetzgebung als auch mit der Bundesverfassung in Einklang. Aus der Sicht des Tierschutzes wäre ein Einfuhrverbot sogar dringend geboten, weil Delfine in Gefangenschaft unmöglich artgerecht gehalten werden können.
Die vorberatende Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats ist der Argumentation der TIR gefolgt und hat sich am 10. Mai für ein Importverbot für Delfine ausgesprochen (siehe Newsmeldung vom 11. Mai 2012), Die TIR ist zuversichtlich, dass sich der Nationalrat diesem Beschluss am 29. Mai nun anschliessen wird. Die tierschutzwidrige Haltung von Delfinen in der Schweiz würde damit in absehbarer Zeit ein Ende finden.