Vorsicht vor ungewollten Pelzkäufen
Das Tragen von Pelzen ist diesen Winter wieder in Mode. Die allermeisten Pelzprodukte werden aus dem Ausland importiert, wobei die gängigen Produktionsmethoden nach schweizerischen Massstäben als klar tierquälerisch einzustufen sind. Aus Sicht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) sind Einfuhr und Handel entsprechend hergestellter Erzeugnisse abzulehnen. Wer nicht unabsichtlich Pelzprodukte kaufen will, muss sich gut informieren.
07.12.2011
Die im Ausland üblichen Pelzgewinnungsmethoden sind nach schweizerischem Rechtsverständnis als strafbare Tierquälerei zu werten. Bei der kommerziellen Haltung werden Pelztiere an der Ausübung ihrer elementarsten Bedürfnisse gehindert und massiv in ihrer Würde verletzt. Dass eine industrielle Pelztierzucht nicht möglich ist, ohne den Tieren dabei unzumutbares Leid zuzufügen und somit gegen zentrale Tierschutzprinzipien zu verstossen, ist durch breit abgestützte wissenschaftliche Untersuchungen hinreichend belegt. In der Schweiz gibt es als Folge des verhältnismässig strengen nationalen Tierschutzrechts schon seit bald 30 Jahren keine Pelztierbetriebe mehr (mit Ausnahme einiger Chinchilla-Zuchten). Auch die in einigen Ländern üblichen Methoden der Pelztierjagd (Tellereisen, Schlingen- und Totschlagfallen für Nerze und Füchse; Totschlaginstrumente für Robben) sind für die Tiere mit enormen Qualen verbunden.
2009 hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) in einem Gutachten aufgezeigt, dass ein Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte nicht nur aus ethischen Gründen dringend geboten, sondern auch mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz ohne weiteres vereinbar wäre. Auf der Grundlage dieses Gutachtens reichte die damalige Nationalrätin Pascale Bruderer (SP/AG) eine Parlamentarische Initiative ein (Newsmeldung vom 29.4.2009), die ein Einfuhrverbot für Pelze aus tierquälerischer Produktion forderte. Der Vorstoss wurde im März dieses Jahres vom Ständerat abgelehnt (Newsmeldung vom 1.3.2011).
Unter den in der Schweiz angebotenen Pelzprodukten befinden sich auch solche, in denen Felle von Hunden oder Katzen verarbeitet wurden. Deren Einfuhr in die Schweiz ist zwar verboten, der Unterschied zu Fellen von "klassischen" Pelztieren wie Nerzen oder Füchsen kann jedoch nur von Fachpersonen mit spezieller Ausrüstung festgestellt werden.
Kundinnen und Kunden, die sich bei ihren Kaufentscheidungen verantwortungsbewusst verhalten wollen, haben es nicht leicht. So wird Pelz nicht nur für teure Luxusprodukte verwendet, sondern etwa auch für Bordüren von in Warenhäusern erhältlichen Jackenkragen oder Winterstiefeln.
Ob diese jeweils aus Echt- oder Kunstpelz bestehen, ist nicht immer
zweifelsfrei festzustellen, zumal die Deklaration oftmals unzureichend
ist und echte Pelzprodukte häufig unter Fantasienamen wie "Gaewolf" oder
"Finnracoon" angeboten werden. Tipps zur Unterscheidung von Echt- und
Kunstpelz finden Sie hier.
Verschiedene Label von Pelzhandelsfirmen und Pelzfachverbänden
versuchen, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in Echtpelzprodukte zu
stärken. Sie sind aus Tierschutzsicht nicht zu empfehlen, da sie von
keiner unabhängigen Stelle kontrolliert werden und eine artgerechte
Haltung der entsprechenden Wildtiere für eine rentable Fellproduktion
nicht möglich ist. Empfehlenswert ist daher nur ein Verzicht auf echten
Pelz.
Vertrauenswürdig ist hierbei das Label der "Fur Free Alliance" mit
dem schlafenden Fuchs und dem Schriftzug "Hier wird kein Tierpelz
verkauft". Bei Einkaufsläden, an deren Eingang dieses Symbol zu sehen
ist, kann sich der Kunde darauf verlassen, dass keine tierquälerischen
Pelzerzeugnisse im Sortiment geführt werden.
Wer nicht Gefahr
laufen möchte, ein Pelzprodukt zu erwerben, ohne dies eigentlich zu
wollen, sollte sich unbedingt gut über das Thema Pelz sowie insbesondere
über die verschiedenen Label und deren Bedeutung kundig machen.
Verschiedene Organisationen bieten auf ihren Websites ausführliche
Informationen hierzu an (siehe Links unten). Die TIR setzt sich
weiterhin auf politischer Ebene für ein Import- und Handelsverbot
tierquälerischer Pelzprodukte ein.