Tierschutzrecht gilt auch bei der Jagd
Beim Jagen von Wildtieren sind die Bestimmungen der Tierschutzgesetzgebung zwingend zu beachten. Vermeidbare Schmerzen, Leiden, Schäden und Ängste während der Jagd sind strafbar, wie Gieri Bolliger von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) gegenüber Radio Grischa erläutert.
26.09.2011
Die Jagdsaison hat begonnen. Im Kanton Graubünden werden jährlich 14'000 Tiere erlegt, rund 600-mal müssen angeschossene Tiere nachgesucht werden. In einem ausführlichen Bericht vom 23. September 2011 ist Radio Grischa der Frage nachgegangen, ob die Jagd mit den Grundsätzen der Tierschutzgesetzgebung vereinbar ist.
Aus Gründen der Bestandsregulierung und der Schadensverminderung an forst- und landwirtschaftlichen Kulturen gilt die Jagd als öffentliches Interesse, das die Tötung von Wildtieren in bestimmtem Umfang rechtfertigt. Dennoch hat der Umgang mit Wildtieren schonend zu erfolgen. Die grosse Eigenverantwortung der Jägerinnen und Jäger verlangt daher nach fundierten Kenntnissen aller relevanten Rechtsgrundlagen, wie Gieri Bolliger (Geschäftsleiter der TIR) im Radiointerview betont. Hören Sie hier den vollständigen Beitrag.
Über Sinn und Notwendigkeit der Jagd wird in der Öffentlichkeit
zunehmend diskutiert. Die wichtigsten Fakten hierzu hat die TIR in einem
Argumentarium aufgelistet. Tatsache ist: Tierschutzverstösse während
der Jagd sind strafbar. Wie in allen anderen tierschutzrelevanten
Lebensbereichen setzt sich die TIR auch im Bereich der Jagd für eine
konsequente Anwendung des Tierschutzrechts ein.