TIR referiert am Tierärztekongress in Davos
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat am Jahreskongress der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) vom 14.-16. September 2011 in Davos über die Rechtslage bei der Tötung von Tieren aus Verhaltensgründen referiert. Der Vortrag von Gieri Bolliger stiess auf grosses Interesse und hat eine kontrovers geführte Diskussion ausgelöst.
19.09.2011
Der von rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besuchte Jahreskongress der GST "Vets2011" im Kongresszentrum Davos bot eine breite Palette an Referaten. Neben veterinärmedizinischen Themen wurden auch ethische und rechtliche Gesichtspunkte diskutiert. Der Geschäftsleiter der TIR, Dr. Gieri Bolliger, referierte dabei über die Rechtslage bei der Tötung von Tieren aus Verhaltensgründen.
In seinem Vortrag ging Bolliger vor allem auf den im schweizerischen Recht fehlenden Lebensschutz von Tieren ein und führte anschliessend aus, dass bei der Tiertötung dennoch verschiedene tierschutzrechtliche Rahmenbedingungen zu beachten sind. Im Anschluss beleuchtete er die Verantwortlichkeiten für den Entscheid zur Tiertötung, die auch im Falle schwer leidender Tiere in erster Linie beim Tierhalter verbleibt. Ausnahmen bestehen einzig bei amtlicher Anordnung aus tierschützerischen oder sicherheitspolizeilichen Motiven.
Der Vortrag stiess beim Publikum auf breites Interesse, was sich auch in
einer sehr angeregten anschliessenden Diskussion zeigte.
Die TIR freut
sich, im Rahmen des Tierärztekongresses einen interdisziplinären Beitrag
zur Tötungsproblematik und zur Sensibilisierung von Veterinärmedizinern
für tierethische und tierschutzrechtliche Aspekte ihrer Arbeit
geleistet zu haben.
Eine Zusammenfassung des Referats finden Sie hier.