Tierhalter aufgrund Stellungnahme der TIR verurteilt – Erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Veterinärdienst St. Gallen
Mit juristischer Hilfe der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat der Veterinärdienst St. Gallen erfolgreich Beschwerde gegen eine Aufhebungsverfügung der Staatsanwaltschaft geführt. Ein Verfahren gegen einen fehlbaren Tierhalter wurde darum wieder aufgenommen. Das Kreisgericht Sargans-Werdenberg hat den Angeschuldigten nun wegen Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung verurteilt.
14.06.2011
In casu ging es um einen Mann, der 2009 mehrere Katzen, die vermutlich ausgesetzt worden waren, bei sich im Stall ansiedeln liess und diese regelmässig fütterte. Bald darauf begannen die Katzen sich schnell und unkontrolliert zu vermehren. Viele Jungtiere waren in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand, zahlreiche von ihnen starben sogar. Nachdem der Mann verschiedene Verfügungen, wonach die Katzen kastriert und veterinärmedizinisch behandelt werden sollten, nicht beachtet hatte, wurde er vom Veterinärdienst des Kantons St. Gallen mit einem Tierhalteverbot belegt. Daneben erstattete der Veterinärdienst Strafanzeige wegen Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung und Nichtbefolgen von amtlichen Verfügungen.
Die Staatsanwaltschaft St. Gallen erliess daraufhin eine Aufhebungsverfügung mit der Begründung, der Beschuldigte sei gar nicht Halter der Katzen gewesen. Der kantonale Veterinärdienst zweifelte jedoch an dieser Auffassung und bat die TIR um ihre rechtliche Einschätzung. In einer Stellungnahme legte die TIR ausführlich dar, weshalb der Mann zweifellos als Tierhalter im Sinne des Tierschutzrechts zu gelten habe. Zentraler Punkt ist dabei, dass durch die regelmässige Fütterung und Gewährung einer Unterkunft ein Obhutsverhältnis an den Katzen begründet worden ist. Die Tiere wurden vom Angeklagten abhängig, weshalb ihm aus tierschutzrechtlicher Sicht die Verantwortung für ihr Wohlbefinden zukam. Im Sinne des Tierschutzgesetzes ist er daher als Halter der Tiere zu betrachten.
Gestützt auf die TIR-Stellungnahme zog der kantonale Veterinärdienst die Aufhebungsverfügung an die Anklagekammer des Kantons St. Gallen weiter. Dieses stütze die Beschwerde, woraufhin die Staatsanwaltschaft Anklage beim Kreisgericht erhob.
Das Gericht hat den Beschuldigten nun wegen Zuwiderhandelns gegen das
Tierschutzgesetz und Missachtung behördlicher Verfügungen schuldig
gesprochen.
Die TIR ist über die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem St. Galler
Veterinärdienst sehr erfreut. Sie hofft ausserdem, dass das Urteil
Signalwirkung haben wird. Wer ausgesetzte und verwilderte Tiere
anfüttert und somit an sich bindet, übernimmt damit die Verantwortung
für ihr Wohlergehen. Er hat sich daher unter anderem darum zum kümmern,
dass die Tiere angemessen versorgt werden und sich nicht übermässig
vermehren. Wer hierzu nicht imstande ist, sollte für Tiere, die
offensichtlich Hilfe benötigen, besser nach einem geeigneten Platz für
sie suchen, an dem sie artgerecht betreut werden können.
Das
Urteil hat in der Presse einiges Echo erhalten und war am 10. Juni 2011
Thema der Morgensendung "Espresso" von Radio DRS 1. Dabei hat sich der
Geschäftsleiter der TIR zur Signalwirkung des Entscheids und zum
Anfüttern fremder Katzen im Allgemeinen geäussert.