Petition für ein Importverbot von Reptilienhäuten
Jährlich werden mehrere Hunderttausend Reptilien unter nach Schweizer Recht verbotenen Bedingungen allein für die Schweizer Industrie zu Modeartikeln verarbeitet. Für die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist klar: Der Import tierquälerisch erzeugter Produkte in die Schweiz gehört verboten. Die TIR unterstützt daher eine von der Tierschutzstiftung Vier Pfoten lancierte Petition für ein Importverbot von Reptilienhäuten.
28.01.2011
Jährlich verarbeitet die schweizerische Mode- und Uhrenbranche die insbesondere aus Indonesien eingeführten Häute hunderttausender von Reptilien zu Taschen, Schuhen oder Uhrenarmbändern. Die Zucht-, Fang- und Tötungsbedingungen wären unter der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung als grobe Tierquälerei strafbar. Konsequenterweise sollte auch auf den Import entsprechender Produkte verzichtet werden.
In einer ausführlichen Reportage hat das Schweizer Fernsehen über die schockierenden Fakten zu Fang, Transport und Tötung von Reptilien in Indonesien für die Mode- und Uhrenindustrie berichtet (die entsprechende Rundschau-Sendung vom 6. Oktober 2010 sehen Sie hier). Selbst minimale Tierschutzstandards fehlen gänzlich und die auch für Indonesien geltenden Artenschutzbestimmungen des internationalen CITES-Abkommens werden erwiesenermassen missachtet.
Die Tierschutzstiftung Vier Pfoten verlangt deshalb in einer Petition einen unverzüglichen Einfuhrstopp von Reptilienleder aus Indonesien sowie ein grundsätzliches Importverbot für Häute, die von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren stammen und unterstützt damit eine entsprechende Motion von Nationalrätin Franziska Teuscher (GB/BE).
Eng verwandt ist diese Forderung mit dem von der TIR
rechtswissenschaftlich untermauerten politischen Vorstoss von
Nationalrätin Pascale Bruderer (SP/AG) für ein Importverbot
tierquälerisch hergestellter Pelzprodukte. Das von der TIR in
Zusammenarbeit mit dem WTO-Spezialisten Dr. Nils Stohner verfasste
Rechtsgutachten legt dar, dass ein Importverbot aus Tierschutzgründen
für Produkte, deren Herstellung in der Schweiz aus denselben Gründen
verboten ist, mit den internationalen Pflichten der Schweiz und
insbesondere mit den GATT-Vorschriften durchaus vereinbar wäre.