TIR hoch erfreut: Nationalrat befürwortet Pelzimportverbot
Der Nationalrat hat der von Pascale Bruderer (SP/AG) eingereichten Parlamentarischen Initiative zugestimmt und sich für ein Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte ausgesprochen. Der Vorstoss basiert auf einem von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erarbeiteten Rechtsgutachten, das sowohl die Notwendigkeit eines solchen Verbots als auch dessen Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz aufzeigt.
01.12.2010
Mit 87 zu 64 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) hat die grosse Kammer der im April 2009 eingereichten und von über 100 Ratsmitgliedern mitunterzeichneten Initiative von Pascale Bruderer zugestimmt. Der Nationalrat folgte damit der WBK-N (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats), die sich im August bereits zum zweiten Mal für die Annahme des Antrags aussprach. Die zweite Vorprüfung war erforderlich geworden, nachdem die ständerätliche Schwesterkommission (WBK-S) dem ersten Beschluss, der Initiative Folge zu leisten, die Zustimmung verwehrte.
Die juristische Grundlage des Vorstosses bildet ein Rechtgutachten, das von der TIR in Zusammenarbeit mit dem WTO-Spezialisten Dr. iur. Nils Stohner verfasst wurde. Darin wird dargelegt, dass sowohl die kommerzielle Haltung von Pelztieren als auch die gängigen Methoden der Pelztierjagd nach schweizerischem Rechtsverständnis eindeutig als Tierquälerei zu qualifizieren sind und ein generelles Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte aus Gründen des Tierschutzes dringend geboten ist.
Das Gutachten zeigt ausserdem auf, dass eine solche Massnahme durchaus mit den internationalen Pflichten der Schweiz vereinbar wäre, insbesondere auch mit den Vorschriften des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade).
Die TIR ist sehr zufrieden mit dem Entscheid des Nationalrats und hofft,
dass nun auch der Ständerat seine Zustimmung erteilt, damit ein
Einfuhrverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte tatsächlich
bald in Kraft treten kann. Nur so liesse sich verhindern, dass die
Schweiz durch ihre inländische Nachfrage ausländische Produktionsformen
fördert, die gegen die eidgenössische Rechtsordnung verstossen und von
einer grossen Mehrheit der Schweizer Bevölkerung aus ethischen Gründen
klar abgelehnt werden.
- Die GATT-rechtliche Zulässigkeit von Importverboten für Pelzprodukte - Rechtsgutachen von Dr. iur. Nils Stohner und Dr. iur. Gieri Bolliger (TIR)
- Neue Zürcher Zeitung vom 28.04.2009: Ein Verbot als Gebot der Sittlichkeit
- Newsmeldung vom 20. August 2010: WBK des Nationalrats klar für Pelzimportverbot
- Newsmeldung vom 30. April 2009: Importverbot für tierquälerische Pelzprodukte findet breite politische Unterstützung
- Newsmeldung vom 29. April 2009: TIR fordert Schweizer Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte