Kein Importverbot für Robbenprodukte: TIR enttäuscht über den Entscheid des Ständerats
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist enttäuscht über den gestrigen Entscheid des Ständerats, der kein Importverbot für Robbenprodukte aus tierquälerischer Jagd will. In einem ausführlichen Rechtsgutachten hat die TIR aufgezeigt, dass ein Embargo von Produkten, die gegen ethische Tierschutzprinzipien verstossen, durchaus WTO-kompatibel ist.
30.09.2010
Seit dem 20. August gilt in der EU ein Importverbot für Robbenprodukte; ausgenommen ist lediglich der "nicht kommerziellen Zwecken" dienende Verkauf von Erzeugnissen, die von den kanadischen Inuit auf traditionelle Weise hergestellt werden. Nach dem Willen des Nationalrats sollte die Schweiz ihre Gesetzgebung der EU anpassen und ein entsprechendes generelles Einfuhrverbot einführen.
Bereits am 24. September 2009 hiess der Ständerat eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) gut, die die Ein- und Durchfuhr von Robbenprodukten sowie den Handel damit und deren Verarbeitung in der Schweiz untersagt, soweit die Produkte nicht aus einer bewilligten und kontrollierten Jagd stammen und diese nicht nachweislich unter Einhaltung der massgeblichen Tierstandards erfolgt ist.
Dem Nationalrat ging diese Regelung jedoch zu wenig weit, weshalb er den Vorstoss im März 2010 abgelehnt und eine Motion von Oskar Freysinger (SVP/VS) für ein generelles Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen mit einer überwältigenden Mehrheit von 149 zu 2 Stimmen angenommen hat. Diese direkte Übernahme der EU-Regelung hat der Ständerat jedoch am 28. September – in Übereinstimmung mit der Haltung des Bundesrats – mit 19 zu 16 Stimmen abgelehnt. Volkswirtschaftsministerin und Bundespräsidentin Doris Leuthard befürchtete durch ein generelles Importverbot insbesondere Repressionen durch die Welthandelsorganisation WTO.
In einem ausführlichen, in Zusammenarbeit mit dem WTO-Spezialisten Dr.
Nils Stohner verfassten Rechtsgutachten hat die TIR die juristische
Zulässigkeit eines Schweizer Importverbots für tierquälerisch
hergestellte Pelzprodukte bereits im Winter 2008/2009 hinreichend
dargelegt. Dieses zeigt auf, dass ein generelles Einfuhrverbot für
tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte mit den internationalen
Verpflichtungen der Schweiz – insbesondere auch gegenüber der WTO –
durchaus vereinbar ist.
Die aus dem TIR-Gutachten gewonnenen
Erkenntnisse gelten analog auch für Robbenprodukte. Jedes Jahr fallen
mehrere hunderttausend Robben der klar tierquälerischen Jagd zum Opfer.
Zur Tötung wird den Tieren in der Regel mit einem Spitzstock auf den
Schädel geschlagen, um sie anschliessend zu häuten. Oft gelingt der
Schlag jedoch nicht, sodass den Robben das Fall bei lebendigem Leib
abgezogen wird.
Aus der Sicht des Tierschutzes ist ein generelles
Importverbot nach Vorbild der EU für Robbenprodukte dringend geboten.
Nur auf diese Weise kann verhindert werden, dass die Schweiz zum
internationalen Umschlagsplatz von Robbenprodukten wie Fellen, Ölen,
Häuten oder Tran wird, was in krassem Widerspruch zu den ethischen
Wertvorstellungen der Schweizer Bevölkerung stünde.