TIR unterstützt Petition zur Beibehaltung des Zürcher Tieranwalts
Eine an den Zürcher Kantonsrat gerichtete Petition verlangt die Beibehaltung des Tieranwalts im Kanton Zürich und wehrt sich gegen den drohenden Rückschritt im Tierschutzvollzug. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) unterstützt das Anliegen und sucht im Gespräch mit verschiedenen politischen Exponenten nach Lösungen.
28.07.2010
Die neu gegründete TIERpartei Schweiz hat gemeinsam mit dem Tierportal Petfinder eine Petition lanciert, die sich gegen die Absetzung des Zürcher Tieranwalts richtet. Diese scheint im Kantonsrat bereits beschlossene Sache zu sein, doch ist die konkrete Ausgestaltung des strafrechtlichen Tierschutzvollzugs unter eidgenössischer Strafprozessordnung derzeit noch keineswegs klar. Diskutiert wird sogar die Abschaffung der Interessenvertretung betroffener Tiere durch jedwede Behörde, wie von SVP-Kantonsrat Claudio Zanetti vorgeschlagen.
Die Petenten wehren sich gegen dieses Ansinnen, das einen massiven Rückschritt im Tierschutzvollzug darstellt, und plädieren für ein weiterhin vorbildliches und zeitgemässes Tierschutzstrafrecht, wie es durch das bewährte Amt des Rechtsanwalts für Tierschutz in Strafsachen bis anhin repräsentiert wurde.
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) unterstützt dieses Anliegen und empfiehlt die Petition daher zur Unterzeichnung.
Parallel dazu sucht die TIR intensiv nach Lösungen und steht in
Verhandlung mit verschiedenen politischen Exponenten, um dem
Tierschutzstrafvollzug im Kanton Zürich den Rücken zu stärken und auch
den teilweise eklatanten Vollzugsmängeln auf gesamtschweizerischer Ebene
entgegenzutreten.