TIR hoch erfreut über Ständeratsentscheid zu vorbehaltlosem Hundegesetz
Der Ständerat spricht sich für ein schweizweit einheitliches Hundegesetz ohne kantonale Vorbehaltsmöglichkeit aus. Damit folgt er vollständig der entsprechenden Empfehlung der Stiftung für das Tier im Recht (TIR).
16.03.2010
Um die – von der TIR schon seit Jahren geforderte – Vereinheitlichung im Schweizer Hunderecht zu erlangen, beschloss der Ständerat gestern in seiner 9. Sitzung der Frühjahrssession, den Vorbehalt in Art. 13 des bundesrätlichen Entwurfs zum eidgenössischen Hundegesetz zu streichen. Die Kantone sollen damit künftig nicht mehr befugt sein, eigene, über das eidgenössische Hunderecht hinausgehende Regelungen zu schaffen. Die überschiessenden kantonalen Hundegesetzgebungen einzelner Kantone würden mit dieser Regelung obsolet und müssten rückgängig gemacht werden.
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist hoch erfreut über die Haltung des Ständerats. Sie entspricht exakt der Eingabe der TIR an die ständerätliche WBK vom 27. Januar 2010. Schon zu Beginn der Debatte hatte die TIR die Streichung von Art. 13 des Entwurfs gefordert (siehe Newsmeldung vom 8. Juni 2009) und erklärt, die Bemühungen, das Hunderecht schweizweit zu vereinheitlichen, würden durch den Vorbehalt zugunsten der Kantone geradezu ad absurdum geführt.
Statt landesweit Klarheit zu schaffen, käme so zu unzähligen kantonalen
und kommunalen Regelungen lediglich eine weitere hinzu, die die
Mindestanforderungen für die anderen festlegt.
Wie bereits der Nationalrat lehnt auch der Ständerat generelle
Rasseverbotslisten sowie an gewisse Hunderassen gebundene allgemeine
Maulkorb- oder Leinenpflichten erfreulicherweise ab. Der Bundesrat soll
allerdings "potenziell gefährliche Hundetypen" definieren und für
bewilligungspflichtig erklären.
Die Vorlage geht nun im Rahmen der Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat.