Stellungnahme zur Deklarationspflicht für Kaninchenfleisch aus Käfighaltung
Am 11. Juni 2009 stimmte der Ständerat, nachdem sich zuvor bereits Bundes- und Nationalrat dafür ausgesprochen haben, der Einführung einer Deklarationspflicht für importiertes Kaninchenfleisch aus Käfighaltung zu. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst den Entscheid und ist mit dem Vorschlag des Bundesrats zur Änderung der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung grundsätzlich einverstanden.
23.11.2009
In der Schweiz konsumiertes Kaninchenfleisch stammt zu einem bedeutenden Teil aus dem Ausland und genügt in aller Regel den in der Schweiz geltenden Anforderungen an die Haltung von Kaninchen nicht. Weit verbreitet ist nach wie vor die Käfighaltung, wie sie etwa auch bei Hühnern aus der Eierindustrie bekannt ist. Sowohl für Hühner wie auch für Kaninchen ist diese so genannte "Batteriehaltung" in der Schweiz aus Tierschutzgründen verboten. Während indessen für importierte Eier, die nicht den Schweizer Mindestanforderungen entsprechen, bereits seit 2004 eine Deklarationspflicht besteht, sind Erzeugnisse von Kaninchen aus entsprechenden Haltungsbedingungen nicht gekennzeichnet. Dies erschwert es den Konsumentinnen und Konsumenten, die Form der Tierhaltung in ihren Kaufentscheid mit einzubeziehen.
Für die Ausgestaltung der Deklarationspflicht ist es aus Sicht der TIR wichtig, eine klare Deklaration mit unmissverständlichem Wortlaut und konsequenter Kennzeichnung überall dort anzubringen, wo relevante Produkte an Endkonsumenten gelangen.
Hiervon betroffen ist also nicht nur der Detailhandel, sondern auch
Gaststätten und jegliche Formen von Kantinen namentlich in Heimen,
Spitälern und an Schulen. Analog der Käfigeierregelung soll
entsprechendes Kaninchenfleisch mit dem Hinweis "aus in der Schweiz
nicht zugelassener Käfighaltung" versehen werden.
Die TIR
erachtet es überdies als grundlegend, dass die Deklaration nicht nur die
Haltung der Mastkaninchen betrifft, sondern das Haltungsproblem der
Kaninchenfleischproduktion grundsätzlich erfasst. Konkret bedeutet dies,
dass auch die Zuchttiere gemäss den in der Schweiz geltenden
Minimalforderungen gehalten werden müssen.
Die Stellungnahme der TIR zur Vernehmlassung über die Änderung der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung lesen Sie hier.