"Tierschutzanwalts-Initiative" ja oder nein – die Kantone sind so oder so in der Pflicht!
Am 14. Mai hat der Bundesrat verlauten lassen, dem Volk die "Tierschutzanwalts-Initiative" des Schweizer Tierschutzes zur Ablehnung zu empfehlen.
19.05.2008
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) bedauert diesen Entscheid. An der bereits heute bestehenden Pflicht der Kantone, griffige Vollzugsstrukturen im Tierschutz zu schaffen, ändert dies aber nichts.
Im St. Galler Tagblatt vom 17. Mai hat der Geschäftsleiter der TIR in
einem ausführlichen Kommentar zur Problematik Stellung genommen.