Grosser Erfolg für den Tierschutz – Zürcher Verwaltungsgericht schützt Würde von Versuchsprimaten
Die beiden umstrittenen Primatenversuchsprojekte am Institut für Neuroinformatik bleiben verboten. Die Tierversuchskommission des Kantons Zürich behält auch vor Verwaltungsgericht Recht. In zwei umfangreichen Entscheiden hat dieses die Beschwerden der betroffenen Forscher abgelehnt.
06.05.2008
Im November 2006 hat die kantonale Tierversuchskommission zwei vom Veterinäramt bewilligte Tierversuchsprojekte mit Primaten bei der kantonalen Gesundheitsdirektion angefochten. In beiden Fällen vertrat sie dabei die Ansicht, die geplanten Experimente seien aufgrund der unverhältnismässigen Belastungen für die Versuchstiere rechtswidrig, wobei vor allem auch die Tierwürde übermässig verletzt werde. Die Gesundheitsdirektion hat die Auffassung der Tierversuchskommission in beiden Fällen gestützt. Gegen diese Entscheide haben die betroffenen Forscher dann beim Verwaltungsgericht Beschwerde geführt.
In den mit Spannung erwarteten Urteilen hat das Verwaltungsgericht nun die Auffassung der Tierversuchskommission bestätigt. Es weist die Beschwerden der Forscher vollumfänglich ab, womit die umstrittenen Primatenversuche untersagt bleiben. Ob die betroffenen Forscher die Verfahren an das Bundesgericht weiterziehen werden, bleibt abzuwarten. Auf Seiten des Tierschutzes sieht man dem aber gelassen entgegen. Erstmals überhaupt wurden damit umstrittene Tierversuche in der Schweiz durch eine Tierversuchskommission auf dem Rechtsmittelweg verhindert. Ob dies einen eigentlichen Paradigmenwechsel in der Bewilligungspraxis von Tierversuchen bedeutet, bleibt abzuwarten – der Erfolg nährt aber die Hoffnung darauf, dass die Tierwürde fortan generell stärkere Beachtung finden wird.
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist hoch erfreut über die
beiden Entscheide und die Tatsache, dass die zuständigen Verwaltungs-
und Gerichtsbehörden den Mut zu tierfreundlichen Entscheidungen zeigen.
Sie beglückwünscht die Tierversuchskommission – und insbesondere die
drei Tierschutzvertreter, die am Erfolg ganz entscheidend beteiligt
waren. Da einer dieser drei der Geschäftsleiter der TIR ist, darf die
Stiftung nicht ohne Stolz behaupten, ebenfalls einen nicht
unwesentlichen Teil zum Gelingen dieser bedeutenden Angelegenheit
beigetragen zu haben.
- Interview mit Gieri Bolliger über den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts, zwei Tierversuche mit Primaten nicht zuzulassen, Radio DRS 3 vom 6.5.2008
- Umstrittene Affenversuche an Zürcher Hochschulen bleiben verboten, Tages Anzeiger vom 07.05.2008
- Umstrittene Primatenversuche in Zürich bleiben verboten, NZZ vom 07.05.2008