Stiftung für das Tier im Recht begrüsst das neue Zürcher Hundegesetz
Im Rahmen der Beratungen und Verabschiedung des neuen Hundegesetzes des Kantons Zürich hat sich der Kantonsrat klar gegen ein pauschales Verbot bestimmter Hunderassen ausgesprochen. Ebenso wie vor ihm bereits der Regierungsrat hält das Kantonsparlament eine Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde für ausreichend. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst diese Haltung.
04.03.2008
Der Entscheid gegen das Pauschalverbot bestimmter Hunderassen fiel mit 113:48 Stimmen sehr klar aus. Damit wird Zürich nicht dem – schlechten – Beispiel der Kantone Wallis, Freiburg und Genf folgen, die entsprechende Verbote im Laufe der letzten Monate in ihren kantonalen Hundegesetzgebungen festgesetzt haben. Die TIR hat sich stets gegen solche pauschalen Regelungen ausgesprochen, die das Problem nicht wirklich lösen, sondern die Bevölkerung lediglich in eine Scheinsicherheit wiegeln (siehe hierzu Hunderecht - Zur Problematik rund um "gefährliche Hunde").
Das neue Zürcher Hundegesetz sieht jedoch verschiedene Massnahmen gegen gefährliche Hunde vor. So verpflichtet es beispielsweise die Halterinnen und Halter von Hunden bestimmter Rassen (die vom Regierungsrat noch festgelegt werden müssen) sowie von grossen und massigen Hunden zu einer obligatorischen Ausbildung. Halterinnen und Halter von potenziell gefährlichen Hunden brauchen zudem in Zukunft eine Bewilligung, für die sie unter anderem Fachkenntnisse in der Hundehaltung nachweisen müssen. Auch dürfen sie nicht wegen Gewalt- oder schwerer Drogendelikte vorbestraft sein.
Solange keine gesamtschweizerisch einheitliche Lösung für die
Hundeproblematik besteht – wie sie von der TIR bereits seit langer Zeit
empfohlen wird –, stellt die vorgesehene Zürcher Lösung gesamthaft einen
durchaus valablen Weg dar. Das kantonale Hundegesetz geht nun in die
Redaktionskommission. Eine Schlussabstimmung folgt in einigen Wochen,
wenn die definitive Version vorliegt.