Tiere unterm Weihnachtsbaum
Worauf muss man achten, wenn man Tiere schenkt oder geschenkt bekommt? Der Geschäftsleiter der TIR gibt in der neusten "Tiernews" Auskunft.
07.12.2007
Die Stiftung für das Tier im Recht äussert sich in jeder Ausgabe der dreimal jährlich erscheinenden "Tiernews – das Migros-Magazin für Tier und Mensch" zu rechtlichen Aspekten von Alltagsproblemen rund um Tiere. In der neusten Ausgabe (Seite 27) geht es um die aus der Sicht des Tierschutzes oftmals problematische Schenkung von Tieren:
"Tiere gelten seit 2003 nicht mehr als Sachen. Trotzdem können sie verschenkt werden, wenn die schenkende und die beschenkte Person handlungsfähig sind, also urteilsfähig und über 18-jährig. Werden demnach Kinder beschenkt, so können die Eltern oder gesetzlichen Vertreter ohne Weiteres das Geschenk verweigern oder das Tier zurückgeben. Davon ist der Verkauf von Tieren an Personen unter 16 Jahren zu unterscheiden, bei welchem eine ausdrückliche Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters vorliegen muss.
Nicht nur der rechtliche Aspekt ist wichtig. Aus Sicht des Tierschutzes kann ein Tier unter dem Weihnachtsbaum nämlich eine heikle Angelegenheit sein. So hält die Freude an solchen Geschenken erfahrungsgemäss oft nur kurz an. Zudem ist die artgerechte Haltung oft nicht gewährt, weil die Tiere rasch zu gross oder einfach lästig werden.
Nur wenige Heimtiere eignen sich wirklich für Kinder. Mangels fehlenden
Wissens werden sie von ihnen oft als Spielzeug betrachtet und
entsprechend falsch behandelt.
Sofern sich der frischgebackene
Haustierbesitzer nicht wie vereinbart um das Tier kümmert, kann der
Schenker sein Präsent zurückfordern. Aber auch dieser kann bei grob
fahrlässigem Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden: Wer ein krankes
oder bissiges Tier verschenkt und dies verschweigt, haftet für den
entstandenen Schaden. Ob ein Tier das richtige Weihnachtsgeschenk ist,
soll also von beiden Seiten gut überlegt sein.
- Weitere Informationen zur Schenkung von Tieren