Kantone sollen Tieranwälte haben dürfen!
Die eidgenössische Strafprozessordnung soll nach dem Willen der Stiftung für das Tier im Recht für jeden Kantonen einen "Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen" vorsehen, oder zumindest den Kantonen des Recht belassen, eine solche für die Durchsetzung des Tierschutzrechts enorm bedeutsame Institution auch künftig zu schaffen.
09.02.2007
Die Stiftung für das Tier im Recht hat sich - damals über ihre Vororganisation und mit Unterstützung der drei grossen kantonalen Tierschutzorganisationen - 1985 bis 1992 im Kanton Zürich erfolgreich für das Amt des "Rechtsanwalts für Tierschutz in Strafsachen" stark gemacht. In ihren jährlichen Gutachten zur Schweizer Tierschutzstrafpraxis konnte sie nachweisen, dass das Amt wesentlich zur besseren Durchsetzung des Tierschutzrechts beigetragen hat; wenngleich erfreulicherweise einige wenige Kantone nachgezogen haben.
Aus spitzfindigen Gründen soll nun das mit einem klaren Wählerwillen von rund 83% am 2. Juni 1991 geschaffene Amt durch die in Diskussion befindliche eidgenössische Strafprozessordnung abgeschafft werden. Mit ihrem Brief an die nationalrätliche Rechtskommission (inkl. dem ausführlichen Aufsatz zum Tieranwalt in der renommierten "Schweizerischen Zeitschrift für Strafrecht" aus dem Jahre 1994) setzt sich die Stiftung nun dafür ein, dass das Amt des "Rechtsanwalts für Tierschutz in Strafsachen" für alle Kantone eingeführt werden soll.
Sie weiss allerdings um die Mehrheitsverhältnisse in der Kommission und
in den Räten, wonach bei früheren Anläufen dieses Anliegen gescheitert
ist.
Darum stellt sie den Eventualantrag, dass die Kantone ein solches
Amt immerhin beibehalten oder neu schaffen dürfen.
Der Rechtssicherheit dient allerdings ein klarer
ausdrücklicher Vorbehalt, dass dem so ist. Schliesslich ist das
Bedürfnis nach stark verbessertem Vollzug des Tierschutzrechts längst
ausgewiesen und das Amt des Tieranwalts ein sehr wirksames Instrument
auf dem Weg hierhin.