Stiftung für das Tier im Recht fordert das Ende aller Affenversuche
Die Eidgenössische Kommission für Tierversuche (EKTV) und die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) haben heute in Bern ihren gemeinsam erarbeiteten Bericht "Forschung an Primaten – eine ethische Bewertung" vorgestellt und verschiedene Empfehlungen betreffend die experimentelle Verwendung von Affen abgegeben. Die Stiftung für das Tier im Recht unterstützt die an den Rechtsetzer gerichtete Forderung der EKTV/EKAH nach einem ausdrücklichen gesetzlichen Verbot von Versuchen mit grossen Menschenaffen.
22.05.2006
Die Eidgenössische Kommission für Tierversuche (EKTV) und die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) haben heute in Bern ihren gemeinsam erarbeiteten Bericht "Forschung an Primaten – eine ethische Bewertung" vorgestellt und verschiedene Empfehlungen betreffend die experimentelle Verwendung von Affen abgegeben. Die Stiftung für das Tier im Recht unterstützt die an den Rechtsetzer gerichtete Forderung der EKTV/EKAH nach einem ausdrücklichen gesetzlichen Verbot von Versuchen mit grossen Menschenaffen. Begrüsst wird auch die Forderung nach einer zwingend interdisziplinären und ethischen Begutachtung der Wissenschaftlichkeit aller Versuche und Forschungsziele mit Primaten.
Über die Postulate der EKTV und EKAH hinaus fordert die Stiftung für das Tier im Recht das Ende von Versuchen mit allen Affenarten. Der Bericht macht deutlich, dass Primaten aufgrund ihrer Nähe zum Menschen und ihrer kognitiven Fähigkeiten unter den Versuchstieren generell eine Sonderstellung zukommt. Aufgrund dieser Sonderstellung und vor dem Hintergrund der verfassungsmässig geschützten Würde des Tieres (Art. 120 Abs. 2 BV) muss auf die experimentelle Verwendung von Affen ausnahmslos verzichtet werden – unabhängig von Schweregrad und Forschungsbereich eines Versuchs.
Die Stiftung für das Tier im Recht wird sich im Rahmen der anstehenden
Vernehmlassung zur neuen Tierschutzverordnung hierfür stark machen.
Tierschutz macht vor Staatsgrenzen nicht Halt und ist daher eine
internationale Aufgabe. Aufgrund dieser globalen Verantwortung fordert
die Stiftung für das Tier im Recht die Forschergemeinschaft dringend
auf, auch auf die Auslagerung und Durchführung von Affenversuchen im
Ausland zu verzichten. Letztlich sind alle forschungsfinanzierenden
Institutionen aufgerufen, künftig keine Primatenversuche mehr zu
bewilligen und zu unterstützen.
Mehr zu Primatenversuchen
finden Sie unter:
www.tierschutz.org/tierschutz/problembereiche/versuchstiere/tierarten/primatenversuche/index.php
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Dr. iur. Gieri Bolliger oder Dr. iur. Antoine F. Goetschel unter Telefon 043 443 06 43 oder info@tierimrecht.org