Formular Tierschutzmeldung
Wer Zeuge einer Tierquälerei oder einer anderen Widerhandlung gegen die Tierschutzgesetzgebung wird, sollte diese Beobachtung zwingend der Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst zur Kenntnis bringen. Um diesen Prozess zu vereinfachen, bietet die TIR die Möglichkeit, Meldungen mittels Formular entgegenzunehmen und diese nach eingehender Prüfung an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Die TIR selbst ist jedoch weder offizielle Melde- noch Kontrollstelle. Sie verfügt nicht über die nötigen Ressourcen, um Sachverhalte zu überprüfen, vielmehr prüft sie Meldungen ausschliesslich hinsichtlich der Rechtslage. Die Behörden sind auf detaillierte Informationen angewiesen. Anonyme Meldungen sind problematisch, weil wichtige Rückfragen nicht gestellt werden können – wir bitten Sie deshalb um Angabe Ihres Namens und der Kontaktdaten. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an unseren Rechtsauskunftsdienst.